Usher-Syndrom

Das Usher-Syndrom zählt wegen der Beeinträchtigung der beiden wichtigsten Sinnesorgane Auge und Ohr zu den schwerwiegendsten Behinderungen überhaupt.
Zur angeborenen Hörschädigung (Taubheit oder Schwerhörigkeit) kommt später – von Kindheit oder Jugend an – eine Netzhauterkrankung (Retinitis Pigmentosa, kurz: RP) hinzu.
Das Usher-Syndrom zählt zu den wichtigsten Ursachen der Taubblindheit in Deutschland; insgesamt sind ca. 5000 Menschen davon betroffen.

Beim Usher-Syndrom gibt es folgende Typen:

Usher-Typ I

Gehörlos bzw. geringe Hörreste in tiefen Frequenzen oder bei großer Lautstärke von Geburt an.

In einigen Fällen können Hörgeräte das Restgehör unterstützen.
Hinzu kommen überwiegend schwere Gleichgewichtsstörungen; Beginn in der frühen Kindheit.

Usher Typ II

Mittel- bis hochgradige Innenohrschwerhörigkeit von Geburt an.
Mäßiger Hörverlust in tiefen Frequenzen; Hörgeräte können effektiv eingesetzt werden.
Kein krankheitsbedingter zunehmender Hörverlust, aber durch andere Einflüsse (z.B. Schwangerschaft, Lärm, Alter etc.) möglich.
Normaler Gleichgewichtssinn; Beginn im frühen Erwachsenenalter.

Usher Typ III

Das Hören erscheint von Geburt an normal und verschlechtert sich progressiv im frühen Erwachsenenalter bis zur Taubheit.
Insgesamt ist dieser Typ sehr selten und bisher nur in Finnland und den USA nachgewiesen worden.
Gleichgewichtsstörungen sind nicht bekannt; Beginn im frühen Erwachsenenalter.

Mehr Informationen zum Usher-Syndrom erhalten Sie hier:

externer Link: www.leben-mit-usher.de

Blick von einem Zimmer auf ein Fenster mit gesunden Augen

Blick aus einem Zimmer durch ein Fenster

 

Blick von einem Zimmer auf ein Fenster mit fortgeschrittener Retinitis Pigmentosa

Blick aus einem Zimmer auf ein Fenster mit Retinitis Pigmentosa